Die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner mahnt für die Global Standard Gemeinnützige GmbH aus Stuttgart wegen Markenrechtsverletzungen des „Global Organic Textile Standard“ (kurz GOTS) ab.
Über die Global Standard Gemeinnützige GmbH und den GOTS:
Der Global Organic Textile Standard (GOTS) schreibt weltweit anerkannte Richtlinien zur nachhaltigen Herstellung von Textilien über den gesamten Produktionsprozess vor. Die Kennzeichnung von Textilien mit dem GOTS, soll dem Verbraucher eine glaubwürdige Qualitätssicherheit geben.
Die Global Standard Gemeinnützige GmbH aus Stuttgart überprüft und überwacht die Einhaltung des GOTS Standards und zertifiziert im Anschluss die entsprechenden Produkte und Hersteller.
Inhalt der Abmahnung:
Der Mandantin wird in der Abmahnung vorgeworfen, sie habe in ihrem Online-Shop Matratzen mit dem GOTS Standard beworben, ohne dass je eine entsprechende Zertifizierung durch die Global Standard Gemeinnützige GmbH vorgenommen wurde. Die Behauptung oder Werbung damit, dass Waren oder Händler nach dem GOTS zertifiziert sind, wenn dieses tatsächlich nicht zutrifft, würde somit eine Markenrechtsverletzung und einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner fordert im Auftrage der Global Standard Gemeinnützige GmbH von der Mandantin:
– die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
– Auskunft über Art und Umfang der Verletzungshandlungen
– Schadensersatz für jeglichen Schaden welcher durch die Verletzungshandlung entstanden ist oder noch entsteht
– sowie Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 2.743 Euro
Wer von der Abmahnung betroffen ist:
Von der Abmahnung betroffen sind vor allem Online-Händler und Betreiber von Online-Shops, welche jegliche Art Textilien Anbieten und diese mit einer Zertifizierung nach dem GOTS bewerben.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.