Abmahnung der Audi AG durch Kessler | Kaiser Rechtsanwälte wegen einer Markenrechtsverletzung (Quattro, A4, A5 u.a.) - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. Oktober 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Audi AG durch Kessler | Kaiser Rechtsanwälte wegen einer Markenrechtsverletzung (Quattro, A4, A5 u.a.)

Die Audi AG aus Ingolstadt verschicken derzeit, vertreten von Kessler | Kaiser Rechtsanwälte aus Würzburg, Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen. Die Audi AG ist der Abmahnung zufolge unter anderem Inhaberin folgender Marken:

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf eBay Embleme für Kraftfahrzeuge mit den oben genannten Markenzeichen zum Kauf angeboten zu haben. Diese Embleme sind jedoch nicht von der Audi AG in den Verkehr gebracht worden. Damit stelle die Verwendung der Markenzeichen eine Verletzung des Markenrechts dar.

Forderungen der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte von Kessler | Kaiser fordern für die Audi AG von dem Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erteilung einer Auskunft (u.a. Herkunft und Gewinn) – in der Regel zur Bezifferung eines Schadensersatzes. Darüber hinaus wird der Rückruf der verkauften Ware an gewerbliche Abnehmer und die Erstattung der Testkaufkosten und der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.