Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH aus Dortmund wegen der unberechtigten Verwendung von „BVB“, „Borussia Dortmund“ und des Logos „BVB 09“
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München verschickte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.
In den Abmahnungen wird vorgeworfen, gegen marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu verstoßen, indem auf Internet-Handelsplattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, etsy, etc. Produkte, unter Anderem Textilien, Aufkleber, Möbelstücke und Accessoires, angeboten oder verkauft werden, die mit „BVB“, „Borussia Dortmund“ oder auch dem Logo „BVB 09“ beworben werden würden. Dies erfolgte ohne Zustimmung der BVB Merchandising GmbH. Die Begriffe „BVB“ und „Borussia Dortmund“ sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marken, ebenso geschützt ist auch das Vereinslogo. Somit können die eingetragenen Begriffe nur vom Markenrechtinhaber oder dazu berechtigten Dritten genutzt werden. Eine solche Berechtigung läge nicht vor.
Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wird darin gesehen, dass durch den Vertrieb der unlizenzierten Produkte der Ruf der BVB Merchandising GmbH ausgebeutet werde.
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen fordert:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz
- Erteilung einer Auskunft, u. a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
- Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.