Abmahnung des RA Dr. Waltemathe im Auftrag der Ford Motor Company wegen der Marke „Ford“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. September 2020

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Abmahnung des RA Dr. Waltemathe im Auftrag der Ford Motor Company wegen der Marke „Ford“

Abmahnung des Rechtsanwalts Dr. Waltemathe im Auftrag der Ford Motor Company wegen der unberechtigten Nutzung der Marke „Ford“

Der Rechtsanwalt Dr. Waltemathe aus Hamburg vertritt die Interessen der Ford Motor Company. Er verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des Unternehmens durchgesetzt werden sollen. Die Ford Motor Company ist unter Anderem Inhaberin der Rechte an der Marke „Ford“.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe Kühlergrills, die mit der oben genannten Marke versehen waren, erworben und ohne die erforderliche Zustimmung der Ford Motor Company auf der Internetplattform eBay zum Verkauf angeboten. Hierin sieht der RA Dr. Waltemathe eine Verletzung der genannten Markenrechte, sowie eine Verletzung des Wettbewerbsrecht.

Er fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Auch wird die Vernichtung der bezeichneten Produkte verlangt, an Abnehmer ausgelieferte Waren sollen zurück gerufen werden. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.