Markenrechtliche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte für die Time Gate GmbH - Marke „SAM“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. September 2020

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Markenrechtliche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte für die Time Gate GmbH – Marke „SAM“

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft vertreten die Interessen der Time Gate GmbH. Sie verschickten nun ein Schreiben, mit dem die Verletzung der Markenrechte an der Marke „SAM“ abgemahnt werden.

Zu dem Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird ausgeführt, dass die Time Gate GmbH als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH markenrechtlichen Schutz der Wortmarke „SAM“ beanspruchen könne. Der von der Abmahnung Betroffene ist ein Händler, welcher Bekleidung unter der Nutzung des Zeichens „SAM“ verkauft haben soll, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Dies würde eine Verletzung der Markenrechte darstellen.

Forderungen der Abmahnung:

Die Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Markenrechtsverletzung von dem Abgemahnten die Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird die Auskunftserteilung u.a. über den Umfang der Verletzungshandlung gefordert. Ebenfalls wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert und ein Schadensersatz bleibt vorbehalten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.