Abmahnung: Samsung Electronics GmbH durch die Kanzlei NOTOS wegen der Marke „SAMSUNG“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. August 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung: Samsung Electronics GmbH durch die Kanzlei NOTOS wegen der Marke „SAMSUNG“

Abmahnung der Kanzlei NOTOS aus Frankfurt am Main im Auftrag der Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach am Taunus wegen Verletzungen der Marke „SAMSUNG“

Die Kanzlei NOTOS aus Frankfurt am Main vertritt die Interessen der Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach am Taunus. Die Kanzlei verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten durchgesetzt werden soll. Die Samsung Electronics GmbH ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützten Marke „Samsung“. Die Samsung Group ist ein Mischkonzern aus Südkorea. Den meisten ist Samsung durch Smartphones, Fernsehgeräte und Kühlschränke bekannt.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Zubehör, insbesondere Displayschutz, für Smartphones zum Verkauf angeboten zu haben, das fast identisch zu dem von Samsung sei und zudem auch noch mit dem Namen „Samsung“ versehen wurde, obwohl es sich nicht um Originale handelt. Dies soll durch Testkäufe bewiesen sein. Nach Ansicht der Kanzlei NOTOS liegt in diesem Verhalten eine Verletzung der Markenrechte der Samsung Electronics GmbH vor.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Erteilung von Auskunft, sowie die Zahlung der bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Empfehlung

Bleiben Sie ruhig, lassen Sie sich nicht verunsichern und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht.

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung der Samsung Electronics GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per e-Mail (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.