Markenrechtliche Abmahnung der Römer Systems GmbH durch die Kanzlei Zierhut IP wegen der Marke „KODRA“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Mai 2020

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Markenrechtliche Abmahnung der Römer Systems GmbH durch die Kanzlei Zierhut IP wegen der Marke „KODRA“

Markenrechtliche Abmahnung der Zierhut IP aus München im Auftrag der Römer Systems GmbH wegen der Marke „KODRA“

Die Kanzlei Zierhut IP aus München vertritt die Interessen der Römer Systems GmbH. Diese ist ein Unternehmen, welches für die Herstellung, den Im- und Export und den Vertrieb von Motorradbekleidung, Schuhen, Taschen und Zubehörartikeln zuständig ist. Ebenso sei sie Inhaberin der Rechte an der europäischen Marke „KODRA“ und der deutschen Marke „KODRA“. Die Kanzlei Zierhut IP verschickte kürzlich ein Schreiben, mit dem die Verletzung der Markenrechte der Römer Systems GmbH abgemahnt wird.

Der von der Abmahnung Betroffene habe im Internet einen Artikel angeboten unter der Verwendung der geschützten Marke. Somit läge eine Markenrechtsverletzung vor.

Aufgrund dieser Markenrechtsverletzung fordert die Kanzlei Zierhut IP den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Ebenso wird von dem Abgemahnten eine Auskunftserteilung, das Anerkenntnis einer Schadensersatzverpflichtung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Gegenstandswert: 150.000,00€) gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.