Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Skoda Auto a.s. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Mai 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Skoda Auto a.s.

Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin im Auftrag der Skoda Auto a.s. wegen der Verletzung von Markenrechten.

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Skoda Auto a.s. durchgesetzt werden sollen. Konkret handelt es sich um die internationale Wort-/Bildmarke „Skoda“ sowie um die ebenfalls als Marken eingetragenen Bezeichnungen verschiedener Kfz-Modelle.

Der von der Abmahnung Betroffene ist ein Händler auf der Online-Plattform eBay. Er habe, laut der Abmahnung, ohne Berechtigung in seinem Shop Fußmatten unter der Verwendung der geschützten Zeichen verkauft. Somit seien durch ihn die Rechte der Skoda Auto a.s. aus Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV verletzt worden. Des Weiteren läge durch die Handlung des Abgemahnten eine unlautere Rufausbeutung nach Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV vor.

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße für die Skoda Auto a.s. von dem Abgemahnten:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.