Abmahnung der PRPS GmbH durch die Kanzlei Zierhut IP wegen der Marke „PRPS“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. Mai 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der PRPS GmbH durch die Kanzlei Zierhut IP wegen der Marke „PRPS“

Abmahnung der Zierhut IP aus München im Auftrag der PRPS GmBH wegen der Marke „PRPS“.

Die Kanzlei Zierhut IP aus München vertritt die Interessen der PRPS GmbH. Diese vertreibt über das Internet Textilien und ist Inhaberin der unter der Registernummer 302016228406 eingetragenen Wortmarke „PRPS“. Die Kanzlei Zierhut IP verschickte nun ein Schreiben, mit dem Markenrechtsverletzungen abgemahnt werden.

Der von der Abmahnung Betroffene habe im Internet ein Bekleidungsstück angeboten und in diesem Angebot die Marke „PRPS“ verwendet. Dies sei aber nur der Markeninhaberin gestattet, nicht jedoch dem Abgemahnten. Somit läge ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Die Kanzlei Zierhut IP fordert von dem Abgemahnten:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.