Abmahnung der Kanzlei SNP Schlawien wegen der Verletzung von Markenrechten eines Mandanten durch Schalverkauf - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. April 2020

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Abmahnung der Kanzlei SNP Schlawien wegen der Verletzung von Markenrechten eines Mandanten durch Schalverkauf

Abmahnung der SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater im Auftrag eines Mandanten wegen der Verletzung von Markenrechten

Die SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung von Markenrechten von einem Mandanten durchgesetzt werden soll. Dieser ist Inhaber einer Bildmarke, die ein Tier zeigt, welches einen Fußball in der Hand hält.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in der Nähe des Stadions vor Fußballspielen von Hertha BSC Berlin Schals verkauft zu haben, auf denen das Tier mit dem Fußball in der Hand abgedruckt gewesen sei. Jedoch läge kein Lizenzvertrag vor, sodass dies eine Markenrechtsverletzung darstellen würde.

Aufgrund dieser Verletzung der Markenrechte fordert SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.