Markenrechtliche Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte wegen der Marke „TORNADOR“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. April 2020

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Markenrechtliche Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte wegen der Marke „TORNADOR“

Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Wenk-Fischer aus Hamburg im Auftrag von Mandanten wegen der Verletzung von „TORNADOR“.

Die MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Wenk-Fischer aus Hamburg vertreten die Interessen der Herren Bendel. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit der vermeintliche Markenrechtsverletzungen gerügt werden. Konkreter Gegenstand der Abmahnung sind Reinigungspistolen.

Die Herren Bendel haben die Marke „TORNADOR“ für Autopflegemittel und Reinigungsmaschinen angemeldet. Reinigungsmittel und -geräte seien jedoch auch unter der Bezeichnung „TORNADO“ auffindbar. Der von der Abmahnung Betroffene habe die Bezeichnung „TORNADO“ verwendet und somit läge eine Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Kennzeichen „TORNADOR“ vor.

Wegen diesem Verstoß gegen das Markenrecht fordern die MBBS Rechtsanwälte dem Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls wird eine Auskunftserteilung und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.