Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die FAST Fashion Brands GmbH wegen einer Verletzung an der Marke „RISA“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. April 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die FAST Fashion Brands GmbH wegen einer Verletzung an der Marke „RISA“

Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen einer Verletzung der Marke „RISA“

Die CBH Rechtsanwälte vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH. Diese ist Inhaberin der Marken „MO“, „my MO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „Icebound“, „Isha“, „Izia“, „RISA“ und weitere. Die CBH Rechtsanwälte verschickten nun Schreiben, mit dem eine Verletzung der Markenrechte der FAST Fashion Brands GmbH abgemahnt wird. Konkret geht es in der Abmahnung um die Marke „RISA“.

Dem von den Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, Webstoffe unter dem Zeichen „RISA“ angeboten und verkauft zu haben. Dies würde eine Verletzung des Markenrechts darstellen.

Die CBH Rechtsanwälte fordern für die FAST Fashion Brands GmbH von den Abgemahnten:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.