Abmahnung der Kanzlei Opora im Auftrag der Smiley’s Franchise GmbH wegen einer Verletzung des Markenrechts - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. März 2020

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Abmahnung der Kanzlei Opora im Auftrag der Smiley’s Franchise GmbH wegen einer Verletzung des Markenrechts

Abmahnung der Kanzlei Opora aus Hamburg im Auftrag der Smiley’s Franchise GmbH aus Hamburg wegen der unerlaubten Verwendung der Wortmarken „Indiana“ und „New Orleans“.

Die Kanzlei Opora aus Hamburg vertritt die Interessen der Smiley’s Franchise GmbH aus Hamburg. Diese sei eine erfolgreiche Pizza-Kette in Deutschland. Die Smiley’s Franchise GmbH habe für „Pizza, Pizza-Produkte, belegte Pizza und verzehrfertige Pizza“ die Wortmarken „Indiana“ und „New Orleans“ angemeldet.

Der von der Abmahnung Betroffene habe unter ähnlichen Zeichen wie „Indiana“ und „New Orleans“ Pizzen zum Verkauf angeboten. Dies sei jedoch nur mit einer Lizenz, nach Zahlung einer Lizenzgebühr möglich. Diese habe der Abgemahnte jedoch nicht gehabt. Somit seien die Markenrechte der Smiley’s Franchise GmbH verletzt worden.

Die Kanzlei Opora fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.