Abmahnung der Global Standard gGmbH durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) wegen einer Verletzung an der Marke „GOTS“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. März 2020

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Abmahnung der Global Standard gGmbH durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner (KPW) wegen einer Verletzung an der Marke „GOTS“

Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB aus Stuttgart im Auftrag der Global Standard gemeinnützige GmbH (gGmbH) wegen einer Verletzung an der Marke „GOTS“.

Die Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB aus Stuttgart vertreten die Interessen der Global Standard gemeinnützige GmbH (gGmbH). Sie verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Markenrechte der Global Standard gGmbH durchgesetzt werden soll.

Das Zeichen „GOTS“, welches für Global Organic Textile Standard steht, sei ein Siegel der Global Standard gGmbH. Der Abmahnung zufolge solle mit diesem Siegel die nachhaltige Herstellung von Textilien zertifiziert werden.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der betroffene Händler auf seiner Internetseite mit einem GOTS-Siegel geworben habe, ohne von der Global Standard gGmbH zertifiziert worden zu seien. Dies stelle sowohl eine Markenrechtsverletzung, eine Irreführung des Verbrauchers, als auch eine unlautere geschäftliche Handlung dar.

Die Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Rechtsverletzungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der wegen der Abmahnung entstandenen Kosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.