Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag von Tommy Hilfiger wegen „Hill Ficker“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. März 2020

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Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag von Tommy Hilfiger wegen „Hill Ficker“

Abmahnung der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen „Hill Ficker

Die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Tommy Hilfiger Europe B.V. durchgesetzt werden sollen.

Der Gegenstand der Abmahnung ist ein auf ein T-Shirt gedruckter Spruch „Hill Ficker“. Diese Verwendung des Zeichens würde der Abmahnung zufolge eine Verletzung des Markenrechts der Tommy Hilfiger Europe B.V. darstellen. Begründet wird die Verletzung damit, dass durch die Verwendung eine Verunglimpfung der bekannten Marke Tommy Hilfiger eintreten würde, zumal ebenfalls die rot-weißen-Farbfelder, die für die Marke Tommy Hilfiger typisch sind, verwendet worden seien.

Die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung. Ebenfalls werden sowohl die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 500.000€, sowie die Auskunft über die bisher getätigten Umsätze gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.