Abmahnung der Fareds Rechsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Sekiguchi Co. Ltd wegen Verstößen gegen das Markenrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Fareds Rechsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Sekiguchi Co. Ltd wegen Verstößen gegen das Markenrecht

Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag von Sekiguchi Co. Ltd wegen Verstößen gegen das Markenrecht

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der Sekiguchi Co. Ltd. Diese ist Inhaberin der internationalen Wort-/Bildmarke „Monchhichi“. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit der die Markenrechte der Sekiguchi Co. Ltd. durchgesetzt werden sollen.

In der Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, durch ein Angebot die Bekanntheit und den Werbewert der Marke zu seinem Vorteil genutzt zu haben. Bei dem Besucher sei der irreführende Eindruck, dass es sich um ein Produkt der Sekiguchi Co. Ltd handele, erweckt worden. Die Unterscheidungskraft würde dadurch in unberechtiger Weise beeinträchtigt werden. Somit läge eine Verletzung der Markenrechte der Sekiguchi Co. Ltd. vor.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert aufgrund dieser Verletzung für die Sekiguchi Co. Ltd.:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.