Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen Markenrechtsverletzungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen Markenrechtsverletzungen

Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen aus Düsseldorf im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen Verletzungen des Markenrechts

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen aus Düsseldorf verschickten aktuell Abmahnungen, mit denen die Markenrechte der Tommy Hilfiger Europe B.V. durchgesetzt werden sollen.

Den von den Abmahnungen Betroffenen wird vorgeworfen, Fälschungen von „Tommy Hilfiger“-Marken-Waren rechtswidrig unter Verwendung der eingetragenen Marken „Tommy Hilfiger“, „Hilfiger“ und „Tommy“ vermarktet zu haben. Ebenfalls sei das Logo der Tommy Hilfiger Europe B. V. unerlaubterweise auf den Plagiaten angebracht worden. Dies würde laut der Tommy Hilfiger Europe B.V. eine Verletzung ihrer Markenrechte darstellen.

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen fordern von den Abgemahnten:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.