Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der BMW AG wegen der "M"Serie - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Januar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht Aktuelles

Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der BMW AG wegen der "M"Serie

Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der BMW AG wegen der „M“Serie
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus München
im Auftrag der
BMW AG aus München
wegen unberechtigter Nutzung der
Wort-/ Bildmarke „M“ von BMW
Die KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus München verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung von Markenrechten der BMW AG ebenfalls aus München durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützten Marke „M“ der M-Serie von BMW; das „M“ ist sowohl als deutsche Wortmarke, als auch als Wort-/ Bildmarke geschützt.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in seinem Onlineshop Produkte mit der Bezeichnung „M-Look“ zum Verkauf angeboten zu haben, obwohl er hierzu die erforderliche Genehmigung durch die BMW AG nicht hatte. Der Zusatz „Look“ sei rein beschreibend und dadurch läge eine Verwechslungsgefahr mit der Marke „M“ von BMW vor. Hierdurch liegt nach Ansicht der KLAKA Rechtsanwälte ein Verstoß gegen das Markenrecht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vor. Zudem rügen die Anwälte § 14 Abs. 2 Nr. 3, also eine Rufausbeutung.
Die KLAKA Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem verlangen sie Auskunftserteilung und Rechnungslegung bzgl. Dauer und Umfang der behaupteten Verletzungshandlungen. Zudem fordern sie Ersatzleistungen für bereits entstandene und zukünftig noch entstehende Schäden. Zuletzt wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 400.000 Euro bemessen, in Form von Schadensersatz verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.