Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens Legal im Auftrag der eleven:45 GmbH wegen „Mero“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei von Appen | Jens Legal
im Auftrag der
eleven:45 GmbH
wegen der
Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Mero“.
Die Kanzlei von Appen| Jens Legal verschickte im Auftrag von der eleven:45 GmbH eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Mero“. „Mero“ ist der Künstlername des deutschen Rappers Enes Meral. Die eleven:45 GmbH, welche ein Anbieter von Merchandising-Artikeln diverser Musikkünstler ist, sei ermächtigt, die Markenrechte der Herrn Enes Meral sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich in eigenem Namen durchzusetzen.
Der Betroffene der Abmahnung habe über eine bekannte Internethandelsplattform verschiedene Merchandising-Artikel, welche mit der Bezeichnung „Mero“ versehen sind, zum Verkauf angeboten. Es läge eine „unautorisierte Nutzung“ der Unternehmenskennzeichen vor, womit der Betroffene gegen die Markenrechte des Abmahners verstoßen würde.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen die Kostenerstattung der angefallenen Anwaltskosten für die Abmahnung gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
14. Januar 2020
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht