Abmahnung des Freistaats Bayern durch die Rechtsanwälte Bettinger wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Januar 2020

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Abmahnung des Freistaats Bayern durch die Rechtsanwälte Bettinger wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht

Abmahnung des Freistaats Bayern durch die Rechtsanwälte Bettinger wegen des Vertoßes gegen das Markenrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Bettinger
im Auftrag des
Freistaat Bayern
wegen
des Verstoßes gegen das Markenrecht
Die Rechtsanwälte Bettinger vertreten die Interessen des Freistaats Bayern. Der Freistaat Bayern betreibt derzeit das bekannte Schloss unter der Bezeichnung „Schloss Neuschwanstein“ bzw. „Neuschwanstein“. Derzeit richten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise Produkte angeboten habe, die sowohl mit einer Abbildung von Schloss Neuschwanstein, als auch mit der Bezeichnung „Neuschwanstein“ versehen seien. Es wird der Vorwurf erhoben, ohne rechtfertigenden Grund die Bezeichnung zu dem Zweck zu verwenden, die verbundene Wertschätzung und den Aufmerksamkeitswert der Bezeichnung für den Vertrieb der Produkte auszunutzen.
Die Rechtsanwälte Bettinger fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, eine vorformulierte Erklärung liegt bei. Zudem wird eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe von nicht weniger als 5.100,00€ gefordert. Ebenfalls soll der Abgemahnte Auskunft erteilen, sowie die fraglichen Produkte vernichten und die Rechtsanwaltskosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00€ erstatten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.