Erneute markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Januar 2020

Abmahnung Markenrecht Tipps Wer mahnt was ab?

Erneute markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V.

Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V.
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg
im Auftrag des
1. FC Nürnberg e.V.
wegen der Wortmarke
„1. FC Nürnberg“
Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell erneut eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des 1. FC Nürnberg e.V. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Wortmarke „1. FC Nürnberg“, die auch beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist.
Eine weitere Abmahnung des 1. FC Nürnbergs finden Sie hier:
https://www.ra-herrle.de/appen-jens-1-fc-nuernberg/
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Internetverkaufsplattform „eBay“ Fan-Schals mit der Wortmarke „1. FC Nürnberg“ zum Verkauf angeboten zu haben. Dabei soll es sich zudem nicht um Originale, vom 1. FC Nürnberg in Verkehr gebrachte Fan-Schals handeln. Hierbei soll es demnach zu einer unautorisierten Nutzungs der Wortmarke des 1. FC Nürnberg gekommen sein und somit eine Markenrechtsverletzung eingetreten sein.
Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.