Abmahnung der SWK Schwarz Rechtsanwälte im Auftrag der Herrnhuter Sterne GmbH wegen einer Markenrechtsverletzung
Uns erreichte eine Anfrage zu einer Abmahnung der
SWK Schwarz Rechtsanwälte aus Hamburg, hier: Rechtsanwalt von Fuchs
im Auftrag der
Herrnhuter Sterne GmbH aus Herrnhut
wegen der Marke
„Herrnhuter Stern„
Die SWK Schwarz Rechtsanwälte, hier Rechtsanwalt von Fuchs aus Hamburg, verschickte eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung von Markenrechten der Herrnhuter Sterne GmbH durchgesetzt werden soll.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Produkte unter dem Hinweis „Herrnhuter Stern“ vertrieben haben soll, die kein Serienprodukt der Herrnhuter Sterne GmbH ist, sondern lediglich eine Zusammensetzung einzelner Teile, die nicht seriengemäß sein sollen. Dies stellt laut Rechtsanwalt von Fuchs einen Verstoß gegen § 14 MarkenG und §§ 4 Nr. 3, 5, 8 Abs. 1, 12 Abs. 2 UWG dar. Zudem wird gerügt, dass diverse verbraucherrechtliche Pflichtinformationen fehlen.
Der Rechtsanwalt von Fuchs fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 100.000 Euro bemessen, verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
8. Januar 2020
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht