Markenrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte Breuer Lehmann im Auftrag der Buadep GmbH wegen der Marke „Maßt Have“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Breuer Lehmann aus München
im Auftrag der
Buadep GmbH
wegen der Marke
„Maßt Have“
Die Rechtsanwälte Breuer Lehmann aus München verschickten eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung von Markenrechten der Buadep GmbH durchgesetzt werden soll. Die Abmahnerin betreibt das Modelabel „Buadep“, welches unter anderem T-Shirts der Serie „Maßt Have“ mit dem Aufdruck eines Bierkruges, sowie die Marke „Maßt Have“ selbst, vertreibt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, unter Verweis auf ein Angebot das Markenrecht verletzt zu haben.
Die Rechtsanwälte Breuer Lehmann fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben beigefügt. Ebenso wird eine Vertragsstrafenregelung mit fester Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00€ sowie die Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, zum Schadensersatz und zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
8. Januar 2020
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