Abmahnung der LOH Rechtsanwälte im Auftrag der Gewerkschaft der Polizei Berlin wegen einer Markenrechtsverletzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Dezember 2019

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Abmahnung der LOH Rechtsanwälte im Auftrag der Gewerkschaft der Polizei Berlin wegen einer Markenrechtsverletzung

Abmahnung der LOH Rechtsanwälte im Auftrag der Gewerkschaft der Polizei Berlin wegen einer Markenrechtsverletzung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
LOH Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag von der
Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus Berlin
wegen der unerlaubten Nutzung der Marken
„GdP“ und „Stern-Symbol“
Die LOH Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus Berlin. Kürzlich verschickten die Anwälte in ihrem Namen eine Abmahnung an einen eBay-Verkäufer, der die Markenrechte der GdP verletzt haben soll.
Die Gewerkschaft der Polizei ist die Inhaberin der Rechte an der geschützten Wort-Bild-Marke „Polizei – GdP Schriftzug mit Stern“ (Registernr.: 3020150122483). Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG hat die Gewerkschaft der Polizei das ausschließliche Recht, ihre Aufkleber im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, eBay-Angebote erstellt zu haben, in denen er Aufkleber mit einem Stern-Symbol und den Buchstaben „GdP“ verkaufe, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle nach Ansicht der LOH Rechtsanwälte einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften dar.
Die LOH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird Auskunftserteilung zu der Anzahl der bereits verkauften Aufklebern gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.