Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen im Auftrag der Philips GmbH wegen Ersatzbürstenköpfen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2019

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Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen im Auftrag der Philips GmbH wegen Ersatzbürstenköpfen

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen im Auftrag der Philips GmbH wegen Ersatzbürstenköpfen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen aus Düsseldorf
im Auftrag der
Philips GmbH aus Hamburg
wegen der unerlaubten Nutzung der Design-Marke der
Bürstenköpfe
Die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen aus Düsseldorf vertritt die Interessen der Philips GmbH aus Hamburg, die ein weltweit bekannter Hersteller von Healthcare-Produkten, insbesondere von elektrischen Zahnbürsten ist. Die Firma ist Inhaberin umfassender Marken- und Designrechte, so auch am Design ihrer (Ersatz-)Bürstenköpfe für elektrische Zahnbürsten. Aktuell verschickte die Kanzlei eine Abmahnung, um Verstöße gegen Markenrecht der Philips GmbH durchzusetzen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein Angebot auf der Internetverkaufsplattform „eBay.de“ für (Ersatz-)Bürstenköpfe inseriert zu haben. Diese sollen allerdings das typische und geschützte Design der Philips GmbH übernommen haben. Dies stelle mithin eine Verletzung der Markenrechte dar.
Die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem werden Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz, sowie die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Streitwert von 150.000 Euro bemessen, verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.