Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen im Auftrag der Triaz Group GmbH wegen der Marke "ENNA" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen im Auftrag der Triaz Group GmbH wegen der Marke "ENNA"

Abmahnung der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen im Auftrag der Triaz Group GmbH wegen der Marke „ENNA“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen
im Auftrag der
Triaz Group GmbH
wegen der unerlaubten Nutzung der Marke
„ENNA“
Die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen vertritt die Interessen der Triaz Group GmbH, die Inhaberin der Rechte an der geschützten Marke“ENNA“ ist. Die Triaz Group GmbH stellt Bekleidungsstücke her und verkauft diese in Deutschland und EU-Ausland angeblich sehr erfolgreich. Aktuell verschickte die Kanzlei eine Abmahnung, um Verstöße gegen Markenrechte der Triaz Group GmbH durchzusetzen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein Angebot mit der Marke „ENNA“ beworben zu haben. Die Marke sei allerdings bei der DPMA und EUIPO registriert und somit geschützt. Die unerlaubte Verwendung der Marke stelle mithin eine Verletzung der Markenrechte dar.
Die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Zudem werden Auskunft und Schadensersatz, sowie die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 100.000 Euro bemessen, verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.