Erneute Abmahnung der 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Marke "Mensch ärgere dich nicht" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2019

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Erneute Abmahnung der 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Marke "Mensch ärgere dich nicht"

Erneute Abmahnung der 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Marke „Mensch ärgere dich nicht“
Uns erreichte eine Abmahnung der
Kanzlei Sonnenberg Fortmann / 24IP Law Group mit Sitz in München, Berlin, Düsseldorf und Paris
im Auftrag der
Schmidt Spiele GmbH aus Berlin
wegen der Marke
Mensch ärgere Dich nicht
Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann, welche auch unter 24IP Law Group auftritt, verschickte aktuell wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Schmidt Spiele GmbH aus Berlin durchgesetzt werden sollen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe die Marke „Mensch ärgere dich nicht“ bei Produkten, die nicht von der Schmidt Spiel GmbH sind, verwendet. Die Wortmarke „Mensch ärgere dich nicht“ ist allerdings als deutsche Marke (DE 780989) eingetragen und verfügt daher über folgenden Schutz: DE – Spielwaren, insbesondere Gesellschaftsspiele, Druckereierzeugnisse. Diese Verwendung der Marke „Mensch ärgere dich nicht“, ohne eine Erlaubnis zur Nutzung durch einen Lizenzvertrag mit der Schmidt Spiele GmbH, stelle einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften dar.
Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft und Zahlung einen Schadensersatzes, sowie der Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.