Abmahnung der Kanzlei Gevers im Auftrag der Harman International Industries Inc. wegen Markenrechtsverstößen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Dezember 2019

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Abmahnung der Kanzlei Gevers im Auftrag der Harman International Industries Inc. wegen Markenrechtsverstößen

Abmahnung der Kanzlei Gevers im Auftrag der Harman International Industries Inc. wegen Markenrechtsverstößen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Gevers
im Auftrag der
Harman International Industries Inc.
wegen der unerlaubten Nutzung der Marken
„JBL“, „harman kardon“und „HARMAN“
Die Kanzlei Gevers vertritt die Interessen der Harman International Industries Inc., die Inhaberin der Rechte an den geschützten Unions-Wortmarken „JBL“ (Nr. 001830967) und „harman kardon“ (Nr. 001546415), sowie die Unions-Bildmarke „HARMAN“ (Nr. 009097 491). Aktuell verschickte die Kanzlei Gevers eine Abmahnung an einen Händler, der gegen diese Markenrechte verstoßen haben soll.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass er Lautsprecher angeboten haben soll, die nicht für den Markt des europäischen Wirtschaftsraumes bestimmt waren. Dies habe die Abmahnerin festgestellt und nach Ansicht der Kanzlei Gevers handele es sich hierbei um einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften.
Der Abgemahnte soll das Anbieten, Inverkehrbringen, Importieren, Exportieren und Lagern von konkret benannten Lautsprechern, sowie anderen Harman-Produkten einstellen, wenn die Waren nicht von der Abmahnerin oder mit ihrer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind. Außerdem fordert die Kanzlei Gevers aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zudem werden Auskünfte und Kostenerstattung verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.