Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der ŠKODA AUTO a.s. wegen Verkaufs von Nabenkappen mit VRS-Logo - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. November 2019

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Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der ŠKODA AUTO a.s. wegen Verkaufs von Nabenkappen mit VRS-Logo

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der ŠKODA AUTO a.s. wegen Verkaufs von Nabenkappen mit VRS-Logo
Uns erreichte eine Abmahnung
Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin
im Auftrag der
ŠKODA AUTO a.s.
wegen unberechtigter Nutzung der Marke
„VRS
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der ŠKODA AUTO a.s. durchgesetzt werden sollen. Bereits vor ein paar Monaten erhielten wir Anfragen wegen einer ähnlichen Abmahnung der Skoda AUTO A.S. durch die Kanzlei Lubberger Lehment, durch welche unter anderem die Nutzung von den von der ŠKODA AUTO a.s. geschützten Marken als Sticker geltend gemacht wurde:
https://www.ra-herrle.de/lubberger-lehment-skoda-sticker/?preview=true
Die ŠKODA AUTO a.s. ist Inhaberin der Rechte an der Wort- und Bildmarke „VRS“. Daneben ist sie auch Rechteinhaberin weiterer Marken für den Vertrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör. Die Kanzlei Lubberger Lehment wendete sich mit der uns jetzt vorliegenden Abmahnung an einen Online-Händler, welcher auf der Online-Plattform eBay Nabenkappen zum Verkauf anbietet. Auf diesen ist das „VRS-Logo“ als Emblem abgebildet. Zudem nutzte der Abgemahnte „ŠKODA“ als Angebotsüberschrift. Bei den angebotenen Nabenkappen handelt es sich jedoch nach Ansicht der Lubberger Lehment Rechtsanwälte um Fälschungen, sodass durch das Verkaufsangebote eine Markenrechtsverletzung iSd. Art. 9 (2) lit. a) UMV vorliegen würde.
Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zwecke ist dem Schreiben bereits ein vorformuliertes Exemplar zur Unterzeichnung beigefügt worden. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über die Zahl der verkauften Embleme, die Namen sämtlicher gewerblicher Abnehmer und Vorlieferanten aufgefordert. Ferner soll Vernichtung des Restbestandes der gegenständlichen Waren erfolgen. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.