Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Lacoste S.A. wegen der Unions-Wortmarke "LACOSTE" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Lacoste S.A. wegen der Unions-Wortmarke "LACOSTE"

Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Lacoste S.A. wegen der Unions-Wortmarke „LACOSTE“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München
im Auftrag der
Lacoste S.A. aus Paris
wegen der Verletzung von Rechten an der Unions-Wortmarke
„LACOSTE“
Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Lacoste S.A. durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an der geschützten Unions-Wortmarke „LACOSTE“, sowie an der Unions-Bildmarke eines stilisierten Krokodils. Das Mode-Label ist insbesondere durch den Tennis Spieler Rene Lacoste, welcher auch Gründer des Labels ist, bekannt geworden. Insbesondere die mit dem „Lacoste-Krokodil“ versehenen Polo-Hemden machten die Marke berühmt.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Verkaufsplattform eBay Polo-Hemden zum Verkauf angeboten zu haben, die mit Zeichen bedruckt sind, die mit denen der Lacoste S.A. identisch sind. Bei den angebotenen Produkten handele es sich jedoch nicht um solche, die von der Lacoste S.A. in den Verkehr gebracht worden sind. Dies soll auch durch einen Testkauf bestätigt sein. Nach Ansicht der Grünecker Rechtsanwälte läge in diesem Verhalten eine Verletzung der Markenrechte der Lacoste S.A, die unter anderem Unterlassungsansprüche aus Art. 9 Abs. 1 lit. b) und c) UMV begründen würden.
Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft bzgl. Herstellern, Lieferanten/ anderen Vorbesitzern/ gewerblichen Abnehmern, sowie Mengen und Preisen der betroffenen Produkte aufgefordert. Zuletzt wird Schadensersatz aller entstandenen und aller zukünftigen Markenrechtsverletzungen, sowie der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Zuletzt sollen auch noch die Kosten eines Privatdetektives und eines Testkaufs erstattet werden.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.