Markenrechtliche Abmahnung der F3S Rechtsanwälte im Auftrag von Dominik Dinger wegen der Wortmarke "Dinger-Design" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. November 2019

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Markenrechtliche Abmahnung der F3S Rechtsanwälte im Auftrag von Dominik Dinger wegen der Wortmarke "Dinger-Design"

Markenrechtliche Abmahnung der F3S Rechtsanwälte im Auftrag von Dominik Dinger wegen der Wortmarke „Dinger-Design“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
F3S Rechtsanwälte aus Heidelberg
im Auftrag von
Dominik Dinger
wegen der unerlaubten Nutzung der Wortmarke
„Dinger-Design“
Die F3S Rechtsanwälte aus Heidelberg vertreten die Interessen von Herrn Dominik Dinger, der Inhaber der Rechte an der geschützten Wortmarke „Dinger-Design“ (Registernr.: 302019204284) ist. Er ist ausschließlicher Inhaber der Wortmarke für die Klasse 16, somit unter anderem für Sticker und Aufkleber. Aktuell verschickten die F3S Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden soll.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, Amazon Angebote erstellt zu haben, in denen er Aufkleber unter der Bezeichnung „Dinger-Design“ verkaufe, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dabei soll es sich zudem um Plagiate handeln. Dies stelle nach Ansicht der F3S Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.
Die F3S Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Außerdem wird Auskunftserteilung und Schadensersatz gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 50.000 Euro bemessen, verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.