Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Marx Siebert im Auftrag von der Schülerhilfe GmbH & Co. KG wegen der Wort-Bild-Marke "Schülerhilfe" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Marx Siebert im Auftrag von der Schülerhilfe GmbH & Co. KG wegen der Wort-Bild-Marke "Schülerhilfe"

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Marx Siebert im Auftrag von der Schülerhilfe GmbH & Co. KG wegen der Wort-Bild-Marke „Schülerhilfe“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Marx Siebert
im Auftrag von der
Schülerhilfe GmbH & Co. KG bzw. der ZGS Bildungs-GmbH
wegen der unerlaubten Nutzung der Wort-Bild-Marke
„Schülerhilfe“
Die Rechtsanwälte Marx Siebert vertreten die Interessen von Schülerhilfe GmbH & Co. KG bzw. der ZGS Bildungs-GmbH, die Inhaberin einer Vielzahl von Marken mit dem Bestandteil „Schülerhilfe“ ist. Diese Marken sind u.a. als Wort-Bild-Marke eingetragen.
Aktuell verschickten die Marx Siebert Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden soll. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, Instagram Fotos und Beiträge seines Nachhilfe-Institus u.a. mit dem Hashtag „#Schülerhilfe“ versehen zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle nach Ansicht der Marx Siebert Rechtsanwälte einen Verstoß gegen die Markenrechte der Schülerhilfe GmbH & Co. KG dar. Ein Auszug aus dem DPMA-Register soll dies belegen.
Die Marx Siebert Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.