Erneut markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der unerlaubten Verwendung des "Burberry-Check" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Erneut markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der unerlaubten Verwendung des "Burberry-Check"

Erneut markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der unerlaubten Verwendung des „Burberry-Check“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer markenrechtlichen Abmahnung der
CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln
im Auftrag der
Burberry Ltd., UK
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke
„Burberry-Check“
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Burberry Ltd. aus Großbritannien durchgesetzt werden sollte. Diese ist Inhaberin der Rechte an den umfangreich geschützten Burberry Marken.
Die CBH Rechtsanwälte sehen eine Markenrechtsverletzung darin, dass der Betroffene Plüsch-Teddybären und Plüschtier-Anhänger mit einem nahezu identischem „Burberry-Check“, wie dem berühmten „Burberry-Check“ von der Burberry Ltd. vertrieben habe. Es wird auf die Bilder der entsprechenden Produkte im Onlineshop des Abgemahnten verwiesen. Sodann wird auf die Unionsmarke 003 940 442 verwiesen, die unter anderem Schutz für Waren der Klasse 28 einbezieht, darunter für Spielzeug und Spielsachen aller Art. Die Marke „Burberry-Check“ soll zudem ohne Zustimmung der Burberry Ltd. von dem Abgemahnten verwendet worden sein. Darin sehen die Anwälte einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten und die Auskunftserteilung, sowie die Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung gefordert. Zuletzt wird die Herausgabe der noch vorhandenen Ware, zum Zwecke der Vernichtung, verlangt.
Weitere Abmahnungen der Burberry Ltd. finden Sie hier:
https://www.ra-herrle.de/cbh-burberry/
https://www.ra-herrle.de/cbh-rechtsanwaelte-burberry-ltd/
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.