Abmahnung der Kanzlei PRS im Auftrag der Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG wegen Verletzungen der Markenrechte
Uns erreichte eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung der
Kanzlei PRS
im Auftrag der
Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG
wegen
Verletzungen der Markenrechte
Die Kanzlei PRS verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG durchgesetzt werden sollen. Die Firma ist Inhaberin der Rechte an der geschützen Marke „Dr. Güstel Waschfaserlaken“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass er seine Homepage bzw. seinen Online-shop mit der Wortmarke „Dr. Güstel Waschfaserlaken“ in den Anzeigen bei Google beworben habe. Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei PRS ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Die Kanzlei PRS fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem werden nach der Abgabe dieser Erklärung Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
14. Oktober 2019
Abmahnung Markenrecht Tipps Wer mahnt was ab?