Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag von Herrn Valentin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Oktober 2019

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Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag von Herrn Valentin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag von Herrn Valentin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreicht erneut eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung der
Kanzlei Schroeder aus Kiel

im Auftrag von
Falk Valentin
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen von Herrn Valentin, welcher im Internet Uhren verkauft. Das Schreiben richtet sich an einen Online-Händler, der ebenfalls Uhren verkauft, deshalb steht er mit Herrn Valentin in einem Wettbewerbsverhältnis. Es besteht der Vorwurf, dass der Betroffene Uhren mit der Bezeichnung „Genf“ verkaufe, obwohl man einen Schweizer Kanton-Namen nur unter der Bedingung, dass das Produkt auch in der Schweiz hergestellt wurde, verwenden darf. Hierin sieht die Kanzlei Schroeder einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Gefordert wird das Unterlassen eines solchen Verhaltens und zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von der Kanzlei Schroeder Ersatz der entstandenen Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.