Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte im Auftrag der adidas AG wegen Verstoßes gegen Markenrechte - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. Oktober 2019

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Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte im Auftrag der adidas AG wegen Verstoßes gegen Markenrechte

Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte im Auftrag der adidas AG wegen Verstoßes gegen Markenrechte
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München
im Auftrag der
adidas AG
wegen der Verletzung von Rechten
an einer Benutzungsmarke
Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der adidas AG durchgesetzt werden sollen. Die adidas AG ist Inhaberin der Rechte an der berühmten Streifenkennzeichnung von Klamotten, also einer Benutzungsmarke.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Produkte im Bereich Textilien zum Verkauf angeboten und diese mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung versehen zu haben, die der Drei-Streifen-Kennzeichnung von adidas Produkten sehr ähnelt. Es handelt sich bei den angebotenen Produkten nach Ansicht der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte um Nachahmungen der von der adidas AG entwickelten Produkte. Dies leitet die adidas AG auch aus der Inhaberschaft einer Unions-Bildmarke, internationalen Marken und einer deutschen Bildmarke her. Diese „Plagiate“ stellen nach Ansicht der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Verstöße gegen das Markenrecht dar, die sogar durch einen Testkauf belegt sein sollen.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Androhung einer Vertragsstrafe. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über die Herkunft und Vertriebswege der Waren und zur Vernichtung der betreffenden Produkte aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der Anwaltskosten und Schadensersatz sämtlicher Schäden gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.