Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Baker & McKenzie im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust wegen der Marke "Calvin Klein" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. September 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Baker & McKenzie im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust wegen der Marke "Calvin Klein"

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Baker & McKenzie im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust wegen der Marke „Calvin Klein“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Baker & McKenzie
im Auftrag der
Calvin Klein Trademark Trust aus Delaware
wegen der Marke
„Calvin Klein“
Die Kanzlei Baker & McKenzie, welche international vertreten ist und Zweigstellen auf der ganzen Welt besitzt, tritt derzeit für die Calvin Klein Trademark Trust auf. Sie verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten an der Marke „Calvin Klein“ durchgesetzt werden sollen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe online Bekleidungsstücke angeboten und diese mit „Calvin Klein“ beworben. Bei diesen Bekleidungsstücken handelte es sich jedoch nach Ansicht der Baker & McKenzie Rechtsanwälte nicht um solche, die durch Calvin Klein selbst in den Verkehr gebracht wurden. Diese habe sich durch einen Testkauf gezeigt. Die Bezeichnung „Calvin Klein“ ist eine geschützte Marke der Calvin Klein Trademark Trust. Unter anderem ist diese Bezeichnung als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registernummer DD647386 eingetragen. Ohne Zustimmung der Markenrechtsinhaberin sei es Dritten untersagt, das Zeichen „Calvin Klein“ zu benutzen, soweit es sich bei der damit beworbenen Ware nicht um Originalware handele. Durch die Bewerbung der angebotenen Artikel habe der durch die Abmahnung Betroffene somit nach den Ausführungen der Baker & McKenzie Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung begangen.
Die Kanzlei Baker & McKenzie fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.