Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau Massberg & Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen der Marke "Tommy Hilfiger" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. September 2019

Abmahnung Markenrecht Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau Massberg & Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen der Marke "Tommy Hilfiger"

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau Massberg & Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen der Marke „Tommy Hilfiger“
Uns erreichte eine Abmahnung der
Rechtsanwälte Dr. Eikelau Massberg & Kollegen aus Düsseldorf
im Auftrag der
Tommy Hilfiger Europe B.V.
wegen der Marke
„Tommy Hilfiger“
Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau Massberg & Kollegen aus Düsseldorf, verschickten aktuell wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Tommy Hilfiger Europe B.V. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der bekannten Marke „Tommy Hilfiger“.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe online Bekleidungsstücke angeboten, die mit dem Markenzeichen „Tommy Hilfiger“, versehen waren. Bei diesen Bekleidungsstücken handelte es sich jedoch nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Eikelau Massberg & Kollegen nicht um solche, die auf die Tommy Hilfiger Europe B.V. zurückzuführen seien. Diese habe sich durch einen Testkauf gezeigt, bei dem sich aufgrund einer Vielzahl von Merkmalen ergeben habe, dass es sich bei den angebotenen Bekleidungsstücken um Plagiate handele.
Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau Massberg & Kollegen fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Auch wird Auskunft und Rechnungslegung, Herausgabe der gegenständlichen Waren und ein noch nicht näher bezifferter Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Zudem wird der Betroffene zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.