Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann / 24IP Law Group im Auftrag der The Polo Lauren Co. L.P. (New York) wegen der Marke "Polo Ralph Lauren" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. August 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann / 24IP Law Group im Auftrag der The Polo Lauren Co. L.P. (New York) wegen der Marke "Polo Ralph Lauren"

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann / 24IP Law Group im Auftrag der The Polo Lauren Co. L.P. (New York) wegen der Marke „Polo Ralph Lauren“
Uns erreichte eine Abmahnung der
Kanzlei Sonnenberg Fortmann / 24IP Law Group mit Sitz in München, Berlin, Düsseldorf und Paris
im Auftrag der
The Polo Lauren Co. L.P. (New York)
wegen der Marke
Polo Ralph Lauren
Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann, welche auch unter 24IP Law Group auftritt, verschickte aktuell wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der The Polo Lauren Co. L.P. (New York) durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der weltweit bekannten Marke „Polo Ralph Lauren“, die insbesondere für ihre Polo-Hemden Bekanntheit genießt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe in seinem Laden Bekleidungsstücke angeboten, die mit dem Markenzeichen „Polo Ralph Lauren“, dem Emblem „Polospieler“ und der Wortmarke „Polo Ralph Lauren“, versehen waren. Bei diesen Bekleidungsstücken handelte es sich jedoch nach Ansicht der Kanzlei Sonnenberg Fortmann nicht um solche, die auf die The Polo Lauren Co. L.P. zurückzuführen seien, sodass es sich mithin um Produktfälschungen handeln würde. Insoweit liegt durch den Verkauf dieser Bekleidungsstücke eine Markenrechtsverletzung vor.
Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird der Betroffene zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.