Abmahnung der Grünecker Rechtsanwälte im Auftrag der Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG wegen Produktnachahmung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Juli 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Grünecker Rechtsanwälte im Auftrag der Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG wegen Produktnachahmung

Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG wegen Produktnachahmung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München
im Auftrag der
Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG
wegen
Nachahmung von Liquid Eyelinern
Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München vertreten die Interessen Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG. Diese ist Inhaberin unterschiedlicher eropäischer Gemeinschaftsgeschmacksmuster, unter anderem auch für Liquid Eyeliner. In einer aktuellen Abmahnung richten sich die Grünecker Rechtsanwälte an einen Online-Händler, der über seinen Shop Nachahmungen der geschützten Geschmacksmuster der Schwan Cosmetics GmbH gehandelt haben.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Verkäufe und zur Zahlung eines Schadensersatzes aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.