Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des VfB Stuttgart wegen "VfB Stuttgart" auf Spreadshirt.de - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Mai 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des VfB Stuttgart wegen "VfB Stuttgart" auf Spreadshirt.de

Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des VfB Stuttgart wegen „VfB Stuttgart“ auf Spreadshirt.de
Uns liegt eine Abmahnung der
von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg
im Auftrag des
VfB Stuttgart
vor, wegen der Verletzung von Rechten an der Marke
„VfB Stuttgart“.
Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des VfB Stuttgart durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an den Wortmarken „VfB Stuttgart“, welche unter der Nr. 009602954 beim DPMA eingetragen ist. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „VfB Stuttgart“ als Geschäftsbezeichnung geschützt.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen über die Internetplattform Spreadshirt.de Bekleidung, Tassen, Handyhüllen, Taschen und Accesoires zum Kauf angeboten und diese Produkte mit den Worten „VfB Stuttgart“ beworben zu haben. Hierdurch läge nach Ansicht der von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte wegen der unautorisierten Nutzung eine Verletzung der Markenrechte vor.
Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zwecke ist bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Auch wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert. Diese berechnen sich auf Grundlage des Gegenstandswerts, den die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte auf 50.000,- Euro bemessen haben, sodass die Zahlung von 1.531,90 Euro verlangt wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.