Markenrechtliche Abmahnung der Kessler | Kaiser Rechtsanwälte im Auftrag der Audi AG wegen des Markenzeichens „vier ineinandergreifende Ringe“
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
Kessler | Kaiser Rechtsanwälte aus Würzburg
im Auftrag der
Audi AG
wegen der Verletzung von Rechten an dem geschützten Markenzeichen
„vier ineinandergreifende Ringe“
Die Kessler | Kaiser Rechtsanwälte aus Würzburg vertreten die Interessen der Audi AG. Sie versendeten kürzlich in ihrem Namen eine Abmahnung, mit der die Rechte an dem Markenzeichen „vier ineinandergreifende Ringe“ geschützt werden sollen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, durch den Import und den Verkauf von Fälschungen, welche mit den Audi-Ringen versehen gewesen sein sollen, die Markenrechte verletzt zu haben. Ein Testkauf habe ergeben, dass es sich bei den eingeführten Waren nicht um Originale der Audi AG handele und daher eine Verletzungshandlung vorliege.
Die Kessler | Kaiser Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren sowie der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren und die Preise, die hierfür bezahlt wurden, aufgefordert. Auch wird die Vernichtung der bezeichneten Produkte verlangt. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet. Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
20. Mai 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht