Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte im Auftrag der Playboy Enterprises International Inc. wegen der Nutzung der Marke „Playboy-Häschenkopf“
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart
im Auftrag der
Playboy Enterprises International Inc.
wegen unberechtigter Nutzung
der Marke „Playboy-Häschenkopf“
Die Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Playboy Enterprises International Inc. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützen Bild-Marke „Playboy-Häschenkopf“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird die Nutzung des „Playboy-Häschenkopfes“ im geschäftlichen Verkehr durch den Verkauf von TShirts vorgeworfen. Auf diesen seien Häschenköpfe abgebildet gesen, die der Häschenkopf-Bildmarke der Playboy Enterprises International Inc. nachgebildet seien. Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei Unit4 IP ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Die Kanzlei Unit4 IP fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch wird Auskunft über den Händler, über den der Abgemahnte die Waren bezogen hat sowie Auskunft hinsichtlich des durch den Verkauf der gerügten Waren erzielten Umsatzes gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
14. Mai 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht