Berechtigungsanfrage der Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen der Marke „Echte Liebe“
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte aus München
im Auftrag der
BVB Merchandising GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke
„Echte Liebe“
Die Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte aus München vertreten die Interessen der BVB Merchandising GmbH, einer Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Schon vor ein paar Wochen hatten sie wegen der Marke „BVB“ Abmahnungen ausgesprchen. Wir berichteten: http://www.ra-herrle.de/lohner-fischer-igwecks-collegen-bvb/
In dem neuen Schreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen online auf der Plattform eBay Waren verkauft zu haben und diese mit „Echte Liebe“ und „BVB“ beworben zu haben. Hierbei handele es sich allerdings um eingetragene Wortmarken der BVB Merchandising GmbH, sodass die unberechtigte Nutzung eine Markenrechtsverletzung darstellen würde.
Die Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte fordern in dem mit Berechtigungsanfrage betitelten Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Berechtigung zum Verkauf der angebotenen Ware auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
25. April 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht