Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. wegen der Marke „1. FC Union Berlin„
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg
im Auftrag des
1. FC Union Berlin e.V.
wegen der Verletzung von Rechten an der Marke
„1. FC Union Berlin„
Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickte kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des 1. FC Union Berlin e.V. durchgesetzt werden sollte. Dieser ist Inhaber der Rechte an der Wortmarke „1. FC Union Berlin e.V.“ und der Wort-Bildmarke „Emblem“ für den 1. FC Union Berlin. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen Aufkleber zum Verkauf angeboten zu haben, welche mit den geschützten Markenzeichen des 1. FC Union Berlin e.V. bedruckt gewesen seien. Zur Nutzung dieses markenrechtlich geschützten Kennzeichens sei der Verkäufer jedoch nicht berechtigt gewesen.
Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird er zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
4. April 2019
Abmahnung Markenrecht Tipps Wer mahnt was ab?