Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Ihr Anwalt 24 im Auftrag der Römer Systems GmbH wegen der Marke „KODRA“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Ihr Anwalt 24 aus München
im Auftrag der
Römer Systems GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke
„KODRA“
Die Kanzlei Ihr Anwalt 24 aus München verschickte kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Römer Systems GmbH durchgesetzt werden sollte. Diese tritt als Hersteller von modischer und funktioneller Motorradbekleidung auf. In diesem Zusammenhang hat sie sich auch die Rechte an der eingetragenen Marke „KODRA“ sichern lassen.
Die Abmahnung richtete sich an einen unternehmerischen Händler, welchem vorgeworfen wird beim Anbieten ihrer Waren zum Verkauf die Bezeichnung „KODRA“ benutzt zu haben. Diese Verhaltensweisen stellen nach Ansicht der Kanzlei Ihr Anwalt 24 einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
4. April 2019
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