Markenrechtliche Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Lacoste S.A. wegen dem Markenzeichen "Lacoste-Krokodil". - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Lacoste S.A. wegen dem Markenzeichen "Lacoste-Krokodil".

Markenrechtliche Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Lacoste S.A. wegen dem Markenzeichen „Lacoste-Krokodil“.

Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München
im Auftrag der
Lacoste S.A.
wegen der Verletzung von Rechten an dem Markenzeichen
„Lacoste-Krokodil“
Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Lacoste S.A. durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem geschützten Markenzeichen „Lacoste-Krokodil“. Das Mode-Label ist insbesondere durch den Tennis Spieler Rene Lacoste, welcher auch Gründer des Labels ist, bekannt geworden. Insbesondere die mit dem „Lacoste-Krokodil“ versehenen Polo-Hemden machten die Marke berühmt.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Verkaufsplattform eBay Polo-Hemden zum Verkauf angeboten zu haben, an welchen das Markenzeichen „Lacoste-Krokodil“ angebracht gewesen sei. Bei den angebotenen Produkten handelte es sich jedoch nicht um solche, die von der Lacoste S.A. in den Verkehr gebracht worden sind. Dies habe sich durch die Durchführung eines Testkaufs herausgestellt. Nach Ansicht der Grünecker Rechtsanwälte liegt in diesem Verhalten eine Verletzung der Markenrechte der Lacoste S.A.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.