Diverse markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH u.a. wegen der Marken „myMo„, MO", "USHA", HOMEBASE", "Isha", "Izia", "faina", und "Gaya" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Diverse markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH u.a. wegen der Marken „myMo„, MO", "USHA", HOMEBASE", "Isha", "Izia", "faina", und "Gaya"

Diverse markenrechtliche Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH u.a. wegen der Marken „myMo„, MO“, „USHA“, HOMEBASE“, „Isha“, „Izia“, „faina“, und „Gaya“
Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der
CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln
im Auftrag der
FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke
„Gaya„.
Unabhängig davon werden von dieser Kanzlei im Auftrage der FAST Fashion Brands GmbH auch die Marken „myMo„, MO“, „USHA“, HOMEBASE“, „Isha“, „Izia“ und „faina“ abgemahnt.
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg durchgesetzt werden sollen. Erst vor kurzer Zeit mahnten sie Rechtsverletzungen der FAST Fashion Brands GmbH an der Marke „MO“ ab. Nun wird jedoch geltend gemacht, dass die FAST Fashion Brands GmbH auch Inhaberin der Marke „Gaya“ sei. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe auf der Interneplattform „etsy“ T-Shirts zum Kauf angeboten und diese mit der Bezeichnung „Gaya“ beworben. Diese Bezeichnung, ohne eine Erlaubnis zur Nutzung durch einen Lizenzvertrag mit der FAST Fashion Brands GmbH, stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV dar.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.