Markenrechtliche Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Moncler S.p.A. wegen dem Markenzeichen „MONCLER-Hahn“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München
im Auftrag der
Moncler S.p.A.
wegen der Verletzung von Rechten an dem Markenzeichen
„MONCLER-Hahn“
Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Moncler S.p.A. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem geschützten Markenzeichen „MONCLER-Hahn“. Das Mode-Label ist insbesondere bekannt für ihre Daunenjacken.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in seinem Ladengeschäft Jacken zum Verkauf angeboten zu haben, an welchen das Markenzeichen „MONCLER-Hahn“ angebracht gewesen sei. Bei den angebotenen Produkten handelte es sich jedoch nicht um solche, die von der Moncler S.p.A. in den Verkehr gebracht worden sind. Dies habe sich durch die Durchführung eines Testkaufs herausgestellt. Nach Ansicht der Grünecker Rechtsanwälte liegt in diesem Verhalten eine Verletzung der Markenrechte der Moncler S.p.A.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens und zur Vernichtung der betreffenden Produkte aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
19. März 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht