Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen der Nutzung der Marke „Porsche“ und des Porsche-Wappens
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart
im Auftrag der
Porsche AG
wegen unberechtigter Nutzung
der Marke „Porsche“ und des Porsche-Wappens
Die Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Porsche AG durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützen Marke „Porsche“ und dem Markenzeichen „Porsche-Wappen“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen diese beiden an Auto-Ersatzteile angebracht und im Internet zum Verkauf Angeboten zu haben, obwohl er hierzu die erforderliche Genehmigung durch die Porsche AG nicht hatte. Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei Unit4 IP ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Die Kanzlei Unit4 IP fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
18. März 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht